Verpflegungsgeld-Rechner

Grundsätzlich

Einem Zivildiener ohne eigene Wohnung oder Kindern stehen grundsätzlich 292.50€ Grundvergütung und 16€ pro Tag als Verpflegungsgeld zur verfügung. Abschläge und Anspruch sind unten genauer erklärt.

Grundsätzlich wird eine Naturalverpflegung vorgezogen. Solltet ihr Essen angeboten bekommen und auch Zeit haben dieses einzunehmen, steht euch kein Verpflegungsgeld zu, auch wenn ihr die Speisen ablehnt.

Der Verpflegungsgeld-Rechner funktioniert ganz einfach. Zählt die Tage an denen ihr auf eurer Dienststelle seid (7-9 Uhr für Frühstück, 12-14 Uhr für Mittagessen und ab 17 Uhr für die weitere Mahlzeit; mehr dazu unten).

Abschläge




Naturalverpflegung






Total

292.50 €
+ 0 €

= 292.5 €

Genauer

Anspruch auf Verpflegungsgeld habt ihr für Speisen die ihr nicht auf der Dienstelle einnehmen könnt. Z.B. Habt ihr an einem Tag nur Dienst von 7-10 Uhr, dann kann das Frühstück abgezogen werden, sonst nichts. Auch das Mittagessen sollte irgendwann zwischen 12-14 Uhr eingenommen werden können.

Die Abschläge beziehen sich geweils auf den vollen Tagesbetrag. Das heißt bei gleichbleibenden Dienstort 15% Abzug, also 2.4€. Bei gleichbleibenden Dienstort und einer Kochstelle 10% + 15% = 25%, also 4€ Abzug, nicht zuerst 15% auf 13.60€ und dann 10% von dem auf 12.24€ (was "nur" 3.76€ Abzug wäre);

An Dienstfreien Tagen (in den meisten Fällen Wochenende und Urlaub) steht euch das volle Verpflegungsgeld zu, außerdem an Tagen im Krankenstand solltet ihr nicht von der Krankenkassa versorgt werden (Stationär im Krankenhaus = kein Verpflegungsgeld).

Ob und wie lange man auf das Essen vor oder nach den Dienstzeiten warten muss ist nicht ausjudiziert und deshalb unklar. Auch unklar ist wann die "weitere Mahlzeit" eingenommen werden soll, bzw. aus was diese zu bestehen hat. Prinzipiell wird die weitere Mahlzeit als Abendessen angesehen, aber VfGH-Urteile oder Judikadur gibt es dazu noch nicht.

Außerdem gelten die Abzüge auch an Tagen die Dienstfrei sind. Bei gleichbleibendem Dienstort z.B. wäre das 13.60€ pro Dienstfreiem Tag oder Tag im Krankenstand.

Für die meisten Zivildiener gibt es zumindest den 15% gleichbleibender Dienstort-Abzug, da der VfGH geurteilt hat das der Dienstort dem Bezirk gleichzustellen ist. Solltet ihr also in Wien oder Klagenfurt euren Zivildienst ableisten und die Stadt in der ausübung dessen die Stadt nicht verlasst ist es der gleiche Dienstort.

10% fü leichte Arbeit ist selten, da man sobald man irgendwas transportiert (Hol- & Bringdienste) schon fast davon ausgehen kann das es keine leichte Arbeit mehr ist. Solltet ihr ein Schreibtisch-Zivildiener werden ist es durchaus möglich das dieser Abzug zutrifft.

10% Abzug fü eine geeignete Kochstelle ist extrem selten da dem Zivildiener laut ZDG eine Kochgelegenheit "die ihm auch die Zubereitung frischer Speisen ermöglicht" und "zumindest aus Herd, Backrohr (Mikrowellenherd) sowie Kühl- und Gefrierschrank" besteht in der Dienststelle zur Verfügung stehen muss.

Die Auskünkfte auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, es kann aber keine Garantie auf Aktualität oder Richtigkeit versprochen werden. Alle Angaben sind somit ohne Gewähr.